Den Ruhestand richtig finanziert

29. Juli 2008

Was heute kostet, bringt morgen einen Gewinn. Dieses Credo wirkt nicht nur auf Unternehmen aus Industrie und Handel, sondern beweist sich immer wieder auch im privaten Rahmen. Gerade wenn es darum geht, auch nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell abgesichert zu sein, müssen viele Deutsche Farbe bekennen und werden schnell feststellen, dass die Zukunft sich in wesentlich dunkleren Farben abzeichnet, als noch vor einigen Jahren gedacht. Bereits heute hat so mancher Rentner Schwierigkeiten damit, den Lebensabend angenehm und entspannt zu gestalten. Der Grund ist die finanzielle Lücke, welche sich nach dem Wegfall des Arbeitseinkommens öffnet.

Gerade wer in einer Mietwohnung lebt und Monat für Monat einen großen Teil der Zahlungen aus der Rentenkasse an den Vermieter überweisen muss, bemerkt nach einiger Zeit, dass das angesparte Kapital wie Schnee in der Sonne schmilzt. Freuen können sich dagegen Ruheständler, die bereits vor einigen Jahren ins Eigenheim umgezogen sind und ihren Kredit noch als Arbeitnehmer haben tilgen können. Hier müssen zwar in regelmäßigen Abständen Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, aber diese reißen weniger tiefe Löcher als die jährlich aufsummierte Rente. Somit entlasten die eigenen vier Wände den Geldbeutel und geben einen zusätzlichen finanziellen Spielraum und schaffen neue Möglichkeiten. Um dieses Kapital einer selbst genutzten Immobilie im Ruhestand aber auch verwenden zu können, sollte das Haus schuldenfrei sein.

Baukredite oder andere Verpflichtungen belasten den Haushalt eines Rentners in einer Art und Weise, die schnell auch für die ältere Generation zur Schuldenfalle werden kann. Und je eher die Immobilienfinanzierung getilgt ist, umso früher fließt das Kapital in die eigene Tasche.

Via: Berliner Morgenpost

Helfer ohne Folgen

24. Juli 2008

Wer baut und den Traum von einem Eigenheim in die Tat umsetzt, freut sich in der Regel immer über jede helfende Hand, die für das Bauprojekt zum Einsatz kommt. Sorgen die vielen Helfer doch letzten Endes dafür, dass der Finanzierungsbedarf deutlich sinkt und somit der notwendige Baukredit kontinuierlich schrumpft. Freunde und Familie erklären sich dabei in der Regel recht schnell dazu bereit, für die notwendige Unterstützung zu sorgen. Nur allzu schnell ist man als Bauherr bereit, diese Hilfe auch ohne Nachdenken anzunehmen. Dabei warten an dieser Stelle ganz besondere Gefahren auf jeden zukünftigen Eigenheimbesitzer. Um sich für den Ernstfall zu wappnen und zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen, sollten auch freiwillige Helfer der Bauberufsgenossenschaft gemeldet werden.

Hierdurch bleibt zum einen der Konflikt mit den Ordnungsbehörden aus und zum anderen ist so für den Schadensfall vorgesorgt. Denn trotz aller Vorsicht sind gerade private Baustellen immer noch gefährlicher als der gewerbliche Bauplatz. Und im Ernstfall trägt die Berufsgenossenschaft entstandene Kosten für die Heilbehandlung und eventuell anfallende Reha-Maßnahmen. Wer als Bauherr dieser Meldepflicht nicht nachkommt, darf am Ende ein Bußgeld von 2.500,- Euro zu den Herstellungskosten dazu addieren – eine Ausgabe, die nun wirklich nicht sein muss. Daneben riskieren private Bauherren bei einer entgeltlichen Nachbarschaftshilfe noch höhere Strafen. Ist in diesem Punkt ein gewerblicher Rahmen erkennbar, kann es schnell teuer werden.

Um trotz aller Hürden, die der Einsatz von freiwilligen Helfern auf der eigenen Baustelle mit sich bringt, entspannt Stein auf Stein setzen zu können, sollte sich jeder Bauherr bereits vor dem ersten Spatenstich über die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen informieren.

Via: Berliner Morgenpost

Bauvorhaben in der Insolvenz

21. Juli 2008

Selten laufen Bauvorhaben ohne Schwierigkeiten ab – an der einen oder anderen Ecke tauchen Baumängel auf oder die einzelnen Gewerke werden nicht pünktlich fertig. Ein privater Bauherr braucht also auf jeden Fall eines, nämlich Nerven aus Stahl. Etwas entspannter geht dagegen der zukünftige Eigenheimbesitzer an ein Bauprojekt heran, wenn er es durch einen Bauträger schlüsselfertig überreicht bekommt und nur noch einziehen muss. In einem solchen Fall scheint doch immer die Sonne!? Dass diese Ansicht nur die halbe Wahrheit ist, bemerkt ein Bauherr erst dann, wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss. Auf der Baustelle herrscht auf einmal gespenstische Stille und auf dem eigenen Konto gähnende Leere.

Um das eigene Baugeld aus der Insolvenzmasse wieder zuerlangen, muss in der Regel Kapital in Anwälte und Gerichte investiert werden. Und ob das Stück vom Kuchen dann noch groß ausfällt, bleibt ebenfalls fraglich. Solange der Geschäftsführer des Unternehmens noch Haftungskapital in der Hinterhand hat, können einige der Ansprüche zwar noch durchgesetzt werden, aber es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie sich Kapital aus einer Insolvenz retten lässt – mithilfe des Bauforderungssicherungsgesetzes. Sofern dem Bauträger an dieser Stelle nachgewiesen werden kann, das Baugeld zweckentfremdet wurde, stehen die Chancen gut, die Ansprüche doch noch durchsetzen zu können.

Ob und in welcher Form Baukredite verwendet werden, lässt sich anhand des Baubuches nachvollziehen, dessen Tragweite so manchem Bauträger nicht bewusst ist.

Via: Berliner Morgenpost

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