Bauvorhaben in der Insolvenz
21. Juli 2008
Selten laufen Bauvorhaben ohne Schwierigkeiten ab – an der einen oder anderen Ecke tauchen Baumängel auf oder die einzelnen Gewerke werden nicht pünktlich fertig. Ein privater Bauherr braucht also auf jeden Fall eines, nämlich Nerven aus Stahl. Etwas entspannter geht dagegen der zukünftige Eigenheimbesitzer an ein Bauprojekt heran, wenn er es durch einen Bauträger schlüsselfertig überreicht bekommt und nur noch einziehen muss. In einem solchen Fall scheint doch immer die Sonne!? Dass diese Ansicht nur die halbe Wahrheit ist, bemerkt ein Bauherr erst dann, wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss. Auf der Baustelle herrscht auf einmal gespenstische Stille und auf dem eigenen Konto gähnende Leere.
Um das eigene Baugeld aus der Insolvenzmasse wieder zuerlangen, muss in der Regel Kapital in Anwälte und Gerichte investiert werden. Und ob das Stück vom Kuchen dann noch groß ausfällt, bleibt ebenfalls fraglich. Solange der Geschäftsführer des Unternehmens noch Haftungskapital in der Hinterhand hat, können einige der Ansprüche zwar noch durchgesetzt werden, aber es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie sich Kapital aus einer Insolvenz retten lässt – mithilfe des Bauforderungssicherungsgesetzes. Sofern dem Bauträger an dieser Stelle nachgewiesen werden kann, das Baugeld zweckentfremdet wurde, stehen die Chancen gut, die Ansprüche doch noch durchsetzen zu können.
Ob und in welcher Form Baukredite verwendet werden, lässt sich anhand des Baubuches nachvollziehen, dessen Tragweite so manchem Bauträger nicht bewusst ist.
Via: Berliner Morgenpost


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