Wohn-Riester beschlossene Sache

09. Juli 2008

Endlich ist es soweit, noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat die Einführung des Wohn-Riesters verabschiedet. Damit können sich Bauherren den Traum vom Eigenheim endlich wieder mit staatlicher Unterstützung leisten und die verloren gegangene Eigenheimzulage lässt sich so etwas leichter verschmerzen. Kern des Wohn-Riesters ist die mögliche Förderung von selbst genutztem Wohnraum durch Zuschüsse der Bundesregierung und Steuerersparnisse. Daneben kann ein Teil des Kapitals, der sonst dem Riester-Vertrag zufließen würde, in eine etwas andere Form der Altersvorsorge investiert werden, denn sicher wohnt jeder gern nach dem Erreichen des Rentenalters im eigenen Haus.

Allerdings werden die Verwendungsmöglichkeiten in den ersten zwei Jahren eingeschränkt, da für 2008 und 2009 ein Mindestbetrag von 10.000 Euro vorhanden sein muss, was sicher kein Riester-Vertrag heute bereits erfüllen kann. Deshalb wird in vielen Haushalten der Startschuss für die eigenen vier Wände noch bis 2010 warten müssen. Danach kann jeder Bauherr aber gleich doppelt vom Wohn-Riester profitieren, denn neben den Möglichkeiten zur Förderung des Bauprojekts sehen Banken die entnommenen Mittel als Eigenkapital an. Und bekanntlich führt eine höhere Eigenkapitalquote letzten Endes zu niedrigeren Zinsen – und damit werden Baukredite also günstiger.

Ist bereits eine Bestandsimmobilie vorhanden, so können auch deren Eigentümer vom Wohn-Riester profitieren, denn die Tilgung des Darlehens lässt sich in einer ähnlichen Weise fördern wie der Neubau des Eigenheims. Die Kehrseite der Medaille betrifft allerdings die Zeit nach dem Eintritt ins Rentenalter, sobald die Zuwendungen aus einem Riester-Vertrag in Anspruch genommen werden, meldet sich der deutsche Fiskus. Diese Form der nachgelagerten Besteuerung hat sich zwar im Vorfeld einige Kritik zugezogen, ist aber trotz aller Streitfragen Bestandteil des Wohn-Riesters geworden.

Via: Welt Online

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