Tücken des Urlaubs im Zweitwohnsitz
17. August 2008
In den Ferien hat nicht nur die Reisebranche Hochsaison, auch Makler können sich in dieser Zeit nicht über zu wenig Arbeit beklagen. Schlägt doch in diesen Tagen die Stunde vieler Ferienhäuser und Wohnimmobilien in den nationalen und internationalen Urlaubsregionen. Oft lassen sich gerade begüterte Touristen aus Deutschland dazu hinreisen, einen Zweitwohnsitz in den Ferien zu erwerben. Dass hier nicht nur die Chance auf den nächsten Urlaub in den eigenen 4 Wänden, weit weg vom Alltag winkt, vergessen viele. Für den Kauf eines zweiten Hauses gilt der Grundsatz, dass die Ferienstimmung hier nicht zu suchen hat, sondern auch eine solche Investition gut überlegt werden sollte. Gerade was den zukünftigen Wert des Hauses betrifft, schätzt ein Teil der Käufer den Markt falsch ein. Wer sich für ein Ferienhaus in den innerdeutschen Urlaubsgebieten entscheidet, weit ab von der nächsten Stadt, wird später ein böses Erwachen erleben. Aufgrund der infrastrukturellen Situation ist hier langfristig eher mit Verlusten zu rechnen. Stabile Preise kann man dagegen an der deutschen Nord- und Ostseeküste oder den Alpen erwarten. Daneben gilt auch bei einer Ferienimmobilie, dass ein großer Teil der Kosten eines Baukredites für Steuern, Gebühren und Provisionen eingeplant werden muss. Letzten Endes ist der Kauf des passenden Zweitwohnsitzes mit denselben Problemen behaftet, wie bei jedem anderen Haus.
Via: Welt Online
Helfer ohne Folgen
24. Juli 2008
Wer baut und den Traum von einem Eigenheim in die Tat umsetzt, freut sich in der Regel immer über jede helfende Hand, die für das Bauprojekt zum Einsatz kommt. Sorgen die vielen Helfer doch letzten Endes dafür, dass der Finanzierungsbedarf deutlich sinkt und somit der notwendige Baukredit kontinuierlich schrumpft. Freunde und Familie erklären sich dabei in der Regel recht schnell dazu bereit, für die notwendige Unterstützung zu sorgen. Nur allzu schnell ist man als Bauherr bereit, diese Hilfe auch ohne Nachdenken anzunehmen. Dabei warten an dieser Stelle ganz besondere Gefahren auf jeden zukünftigen Eigenheimbesitzer. Um sich für den Ernstfall zu wappnen und zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen, sollten auch freiwillige Helfer der Bauberufsgenossenschaft gemeldet werden.
Hierdurch bleibt zum einen der Konflikt mit den Ordnungsbehörden aus und zum anderen ist so für den Schadensfall vorgesorgt. Denn trotz aller Vorsicht sind gerade private Baustellen immer noch gefährlicher als der gewerbliche Bauplatz. Und im Ernstfall trägt die Berufsgenossenschaft entstandene Kosten für die Heilbehandlung und eventuell anfallende Reha-Maßnahmen. Wer als Bauherr dieser Meldepflicht nicht nachkommt, darf am Ende ein Bußgeld von 2.500,- Euro zu den Herstellungskosten dazu addieren – eine Ausgabe, die nun wirklich nicht sein muss. Daneben riskieren private Bauherren bei einer entgeltlichen Nachbarschaftshilfe noch höhere Strafen. Ist in diesem Punkt ein gewerblicher Rahmen erkennbar, kann es schnell teuer werden.
Um trotz aller Hürden, die der Einsatz von freiwilligen Helfern auf der eigenen Baustelle mit sich bringt, entspannt Stein auf Stein setzen zu können, sollte sich jeder Bauherr bereits vor dem ersten Spatenstich über die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen informieren.
Via: Berliner Morgenpost
Bauvorhaben in der Insolvenz
21. Juli 2008
Selten laufen Bauvorhaben ohne Schwierigkeiten ab – an der einen oder anderen Ecke tauchen Baumängel auf oder die einzelnen Gewerke werden nicht pünktlich fertig. Ein privater Bauherr braucht also auf jeden Fall eines, nämlich Nerven aus Stahl. Etwas entspannter geht dagegen der zukünftige Eigenheimbesitzer an ein Bauprojekt heran, wenn er es durch einen Bauträger schlüsselfertig überreicht bekommt und nur noch einziehen muss. In einem solchen Fall scheint doch immer die Sonne!? Dass diese Ansicht nur die halbe Wahrheit ist, bemerkt ein Bauherr erst dann, wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss. Auf der Baustelle herrscht auf einmal gespenstische Stille und auf dem eigenen Konto gähnende Leere.
Um das eigene Baugeld aus der Insolvenzmasse wieder zuerlangen, muss in der Regel Kapital in Anwälte und Gerichte investiert werden. Und ob das Stück vom Kuchen dann noch groß ausfällt, bleibt ebenfalls fraglich. Solange der Geschäftsführer des Unternehmens noch Haftungskapital in der Hinterhand hat, können einige der Ansprüche zwar noch durchgesetzt werden, aber es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie sich Kapital aus einer Insolvenz retten lässt – mithilfe des Bauforderungssicherungsgesetzes. Sofern dem Bauträger an dieser Stelle nachgewiesen werden kann, das Baugeld zweckentfremdet wurde, stehen die Chancen gut, die Ansprüche doch noch durchsetzen zu können.
Ob und in welcher Form Baukredite verwendet werden, lässt sich anhand des Baubuches nachvollziehen, dessen Tragweite so manchem Bauträger nicht bewusst ist.
Via: Berliner Morgenpost

