Die Grundschuld als Sicherheit in der Baufinanzierung
03. Mai 2008
In den vergangenen Wochen haben Zeitungs- und Medienberichte viele Eigenheimbesitzer und Baufinanzierungskunden verunsichert. Die Presse hat immer wieder über Fälle berichtet, in denen davon die Rede war, dass unbescholtenen Kreditnehmern Banken und Kreditinstitute mit Zwangsversteigerungen drohten, sofern die Darlehen nicht umgehend getilgt würden. Und das, obwohl die Raten für diese Finanzierungen regelmäßig getilgt wurden. Schuld daran ist die Möglichkeit der Kredithäuser, Darlehen mitsamt den Sicherheiten an Dritte weiterzugeben.
Speziell die Grundschuld sorgt in diesem Zusammenhang immer wieder in regelmäßigen Abständen für Verwirrung bei den Eigenheimbesitzern, da sie ohne Beschränkung theoretisch von einer Forderung getrennt existieren kann und nicht wie etwa die Hypothek an diese gebunden ist. Kann der erste Gläubiger nicht aus dieser Sicherheit, bedingt durch eine gegenseitige Sicherheitsabrede, gegen den Kreditnehmer vorgehen, besteht für den Käufer durchaus diese Chance. Genau auf diesen Charakter beziehen sich die Berichte in den Medien. Unerwähnt bleibt dabei aber oft, dass auch für eine Grundschuld mehrere Sicherheitsmechanismen bestehen.

