Prolongation
04. Oktober 2008
Ein aufgenommener Baukredit weist gegenüber anderen Formen der Finanzierung einige Unterschiede auf. Neben der Höhe, die im Bereich des Privatkundengeschäfts wohl einzigartig ist, entsteht eine besondere Situation auch dadurch, dass mit dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit die Darlehenssumme noch nicht getilgt ist. Normalerweise erstreckt sich eine Zinsbindung über einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren. In dieser Frist einen Baukredit von 200.000,- EUR vollständig zu tilgen ist nur mit einem hohen Einkommen möglich. In allen anderen Fällen bleiben dem Hausbesitzer nur zwei Möglichkeiten. Neben dem Gang zu einer anderen Bank und dem Abschluss einer neuen Finanzierung kann das alte Darlehen bei dem bisherigen Kreditinstitut fortgesetzt werden. Hier wird lediglich der Zinssatz an die aktuelle Lage angepasst. Dieser Vorgang, dass ein Darlehen nach dem Ende der Zinsbindungsfrist bei dem ursprünglichen Institut fortgeführt wird, bezeichnet man auch als Prolongation. Findet dagegen ein Wechsel statt, spricht man oft von einer Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung. Da die einzelnen Banken bei einer Neufestsetzung der Kreditbedingungen nicht immer ihren Bestandskunden entgegen kommen, kann sich ein Vergleich mit anderen Angeboten durchaus lohnen. Einsparungen durch einen niedrigeren Zins sollte man als Hausbesitzer aber auch bei einer Prolongation wieder in die Tilgung der Restschuld investieren. Schließlich ist das eigentliche Ziel nicht ein günstiger Kredit sondern die schnelle Schuldenfreiheit.
Eigenkapitalersatzleistung
04. Juni 2008
Für den Traum von den eigenen vier Wänden wird in erster Linie eines benötigt – nämlich eine nicht gerade unerhebliche Menge Kapital. Sicher denkt man in diesem Moment zuerst an den Kredit bei einer Bank, schließlich liegt in diesem Fall ein solches Vorgehen am Nächsten. Allerdings taucht in der Regel an dieser Stelle ein Problem auf, denn für eine solide und sichere Baufinanzierung sollte der Baukredit nur beantragt werden, wenn demgegenüber auch eine gewisse Menge Eigenkapital steht, die in das Bauprojekt mit eingebracht werden kann. Leider fehlt gerade bei jungen Familien meist dieser finanzielle Hintergrund, womit das Eigenheim zu scheitern droht.
Allerdings bieten sich jedem Baufinanzierungskunden hier Alternativen, die es zu erkennen und zu nutzen gilt. Um trotz allem für ein Bankdarlehen in Betracht zu kommen, sollten potenzielle Hausbesitzer aus diesem Grund auf die sogenannten Eigenkapitalersatzleistungen zurückgreifen. Unter diesem Begriff werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die dem Bauprojekt zufließen, aber weder von Banken, Bausparkassen oder Versicherungen kommen und auch nicht dem Eigenkapital zurechenbar sind. Beispiele für solche Ersatzleistungen sind etwa Förderungen des Bundes, der Länder oder privater Organisationen. Weiterhin zählt auch die sogenannte Muskelhypothek zu den Eigenkapitalersatzleistungen. Letztere bezieht sich auf alle handwerklichen Leistungen, die durch den Hausbesitzer selbst erbracht werden, also zum Beispiel das Fliesen von Küche und Bad oder das Verlegen von Laminat.
Effektiver Jahreszins
24. Mai 2008
Für viele Kreditnehmer, egal ob es sich bei dem Darlehen um eine Baufinanzierung oder einen Konsumentenkredit handelt, ist der effektive Jahreszins eine der wichtigsten Größen, an der sich die Qualität und Güte eines Kredites messen lässt. Entscheidet dieser Zinssatz doch am Ende darüber, wie teuer das geliehene Kapital tatsächlich ist. Was verbirgt sich aber hinter dem Begriff des effektiven Jahreszinses? Um die Aufteilung der Kreditzinsen in den Nominalzins und den Effektivzins zu verstehen, muss man als Erstes die Kostenstruktur, welche sich für den Darlehensnehmer hinter dem Kredit verbirgt, verstehen. Ausgehend vom Nennbetrag der Finanzierung ergibt der nominale Zins im Grunde die primären Kosten, welche pro Jahr nur als „Ausleihgebühr“ fällig werden.
Allerdings sind mit der Gewährung eines Kredites noch weiter Aufwendungen verbunden. Schließlich muss die Bank Konten anlegen, hat eventuelle Provisionen zu tragen, muss die Kreditwürdigkeit des Antragstellers prüfen und hat noch andere Aufgaben vor der Auszahlung des Darlehens erledigen. Kurz gesagt, ein Kredit verursacht weitere Kosten, die am Ende dem Antragsteller zufallen. Erst all diese einzelnen Beträge zusammen ergeben die tatsächlichen Kosten eines Darlehens, welche aufgrund des § 492 BGB in einem Darlehensvertrag angeben werden müssen. Der effektive Jahreszins ist also nichts weiter, als der tatsächliche Preis eines Kredites.

