Hypothek
06. Mai 2008
Wird heute eine Baufinanzierung zum Bau oder Erwerb einer Immobilie angestrebt, sehen sich die zukünftigen Eigenheimbesitzer häufig mit Grundpfandrechten konfrontiert. Dieser Begriff fasst dingliche Rechte zusammen, welche durch den Inhaber ausgeübt werden können und somit die Verfügbarkeit über den entsprechenden Gegenstand garantieren. Im Rahmen des Kreditwesens handelt es sich hierbei vor allem um Hypotheken auf Grundstücke oder Immobilien, die den Kreditinstituten als Sicherheiten dienen. Letztere können in dem Fall verwertet werden, falls der Darlehensnehmer in finanzielle Nöte gerät und den Kredit nicht mehr bedienen kann. Die Bank kann an dieser Stelle eine Zwangsversteigerung anstreben, um das Darlehen zu bedienen.
Allerdings kommt die Hypothek aus einem Grund bei der Vergabe von Darlehen nur noch in einem sehr eingeschränkten Rahmen zum Einsatz. Schuld daran ist vor allem der Umstand, dass eine Hypothek zu den akzessorischen Grundpfandrechten gehört. Dieser Begriff bringt zum Ausdruck, dass ohne eine bestehende Forderung die Hypothek nicht weiter fortbestehen kann. Im Rahmen der Tilgung geht derjenige Teil einer Hypothek an den Darlehensnehmer über, der bereits an die Bank zurückgezahlt wurde. In diesem Fall entsteht eine sogenannte Eigentümergrundschuld, über welche der Finanzierungskunde frei verfügen kann. Aufgrund der oben beschriebenen Tatsache hat die Grundschuld wesentlich an Bedeutung gewonnen.


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