Laufzeit
24. Mai 2008
In vielen Bereichen des Kredit- und Finanzierungswesens taucht der Begriff Laufzeit auf. Dieser Begriff bezeichnet dabei nichts anderes als die Dauer, über die ein Vertragsverhältnis festgeschrieben wird. Bei einem Darlehen erstreckt sich die Laufzeit in der Regel bis zum Ende der vollständigen Tilgung des Kredites. Allerdings sind gerade im Bereich der Baufinanzierung, wo sehr hohe Beträge als Darlehen ausgeliehen werden, auch Abweichungen von dieser Regelung möglich. Oft kommt es hier vor, dass auch nach 10 Jahren oder 20 Jahren ein Kredit immer noch nicht abgezahlt werden konnte, und dass, obwohl die Laufzeit endet. In diesem Fall wird im Allgemeinen von der Zinsbindungsfrist gesprochen, da sich die Vertragsbedingungen innerhalb dieser Zeit nicht verändern.
Der einmal gewählte Zinssatz bleibt konstant, ebenso die anderen Vertragsbedingungen. Sobald die Laufzeit ihr Ende erreicht hat, müssen die beiden Vertragspartner über eine sogenannte Anschlussfinanzierung verhandeln, was mit einem neuen Darlehensvertrag verglichen werden kann. Im Rahmen dieser Verhandlungen werden neue Kreditzinsen vereinbart und entsprechend dem Tilgungsziel wird hier wieder eine neue Laufzeit vereinbart.


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