Prolongation
04. Oktober 2008
Ein aufgenommener Baukredit weist gegenüber anderen Formen der Finanzierung einige Unterschiede auf. Neben der Höhe, die im Bereich des Privatkundengeschäfts wohl einzigartig ist, entsteht eine besondere Situation auch dadurch, dass mit dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit die Darlehenssumme noch nicht getilgt ist. Normalerweise erstreckt sich eine Zinsbindung über einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren. In dieser Frist einen Baukredit von 200.000,- EUR vollständig zu tilgen ist nur mit einem hohen Einkommen möglich. In allen anderen Fällen bleiben dem Hausbesitzer nur zwei Möglichkeiten. Neben dem Gang zu einer anderen Bank und dem Abschluss einer neuen Finanzierung kann das alte Darlehen bei dem bisherigen Kreditinstitut fortgesetzt werden. Hier wird lediglich der Zinssatz an die aktuelle Lage angepasst. Dieser Vorgang, dass ein Darlehen nach dem Ende der Zinsbindungsfrist bei dem ursprünglichen Institut fortgeführt wird, bezeichnet man auch als Prolongation. Findet dagegen ein Wechsel statt, spricht man oft von einer Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung. Da die einzelnen Banken bei einer Neufestsetzung der Kreditbedingungen nicht immer ihren Bestandskunden entgegen kommen, kann sich ein Vergleich mit anderen Angeboten durchaus lohnen. Einsparungen durch einen niedrigeren Zins sollte man als Hausbesitzer aber auch bei einer Prolongation wieder in die Tilgung der Restschuld investieren. Schließlich ist das eigentliche Ziel nicht ein günstiger Kredit sondern die schnelle Schuldenfreiheit.


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